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VGH Bayern, 19.03.2013 - 11 C 13.293 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Unzulässige Beschwerde wegen fehlender Postulationsfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 06.09.2013 - 11 M 13.1731
Erinnerung gegen Kostenrechnung
Die dagegen gerichtete Beschwerde (Az. 11 C 13.293) wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 19. März 2013 wegen mangelnder Postulationsfähigkeit verworfen, weil der Erinnerungsführer entgegen § 67 Abs. 4 VwGO nicht durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten war.Der Erinnerungsführer macht sinngemäß nur geltend, er sei nicht dafür verantwortlich, dass seine Beschwerde im Verfahren 11 C 13.293 wegen fehlender Postulationsfähigkeit kostenpflichtig verworfen wurde.